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Förderung beantragen

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Hier finden Sie alle Informationen und Dokumente zur Beantragung einer Förderung

Förderung beantragen

Neu: Förderungen jetzt ganz digital

Ab sofort stellen wir Ihnen unseren Förderantrag digital zur Verfügung, den Sie bitte ausschließlich für Ihre Antragstellung benutzen.

Sie vertreten einen Verein oder eine gemeinnützige Institution im Wirkungsbereich der Sparkassenstiftung Starkenburg und interessieren sich für eine Förderung? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

  • Stiftungssatzung – informieren Sie sich über unsere rechtlichen Grundlagen
  • Förderrichtlinien – erfahren Sie, welche Voraussetzungen für eine Unterstützung gelten
  • Online-Förderantrag – reichen Sie Ihren Antrag bequem über unser digitales Formular ein (Link siehe obige Kachel)

Sobald Ihr vollständig ausgefüllter Online‑Förderantrag samt aller erforderlichen Unterlagen bei uns eingegangen ist, prüft der Stiftungs­vorstand – selbstverständlich unter strikter Berücksichtigung der Förderrichtlinien und der Stiftungssatzung – die Möglichkeit einer Förderung.

Wir freuen uns auf Ihre digitalen Anträge und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung!

 

Förderanträge müssen vor Projektbeginn (mindestens 3 Monate) eingereicht und genehmigt sein.

Wir fördern in der Region:

  • Kunst und Kultur
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Sport
  • Umwelt- und Klimaschutz
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • hilfsbedürftige Personen des § 53, Abs. 1 der Abgabenordnung

 

Wir können ausschließlich tätig werden, wenn einer oder mehrere dieser Bereiche gemäß der Abgabenordnung (AO) im Freistellungsbescheid des Antragstellers aufgeführt sind.

Förderrichtlinien – erfahren Sie, welche Voraussetzungen für eine Unterstützung gelten

Stiftungssatzung – informieren Sie sich über unsere rechtlichen Grundlagen

Bitte beachten: Leider können wir in den aufgelisteten Bereichen keine Unterstützung anbieten.
Gemäß unserer Satzung und den geltenden Förderrichtlinien sind die nachfolgenden Vorhaben von einer Förderung ausgeschlossen.

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