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Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 19:00 Uhr für Sie erreichbar.

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Förderung beantragen

Förderung beantragen

Hier finden Sie alle Informationen und Dokumente zur Beantragung einer Förderung

Förderung beantragen

Sie vertreten einen Verein oder eine gemeinnützige Institution im Wirkungsgebiet der Sparkassenstiftung Starkenburg und haben Interesse an einer Förderung?

Hier finden Sie unsere Stiftungssatzung sowie unseren Förderantrag. Sobald Ihr Förder­antrag per Mail oder auf dem Postweg mit allen notwendigen Unterlagen bei uns eingegangen ist, berät der Stiftungs­vorstand - unter strenger Berücksichtigung der Förderrichtlinien und der Stiftungssatzung - über eine mögliche Förderung.

 

Förderanträge müssen vor Projektbeginn (mindestens 3 Monate) eingereicht und genehmigt sein.

Wir fördern in der Region:

  • Kunst und Kultur
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Sport
  • Umwelt- und Klimaschutz
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • hilfsbedürftige Personen des § 53, Abs. 1 der Abgabenordnung

 

Wir können ausschließlich tätig werden, wenn einer oder mehrere dieser Bereiche gemäß der Abgabenordnung (AO) im Freistellungsbescheid des Antragstellers aufgeführt sind.

Unsere Förderrichtlinien

Bitte lesen Sie die Förder­richtlinien vor der Einreichung des Förder­antrages.

Bitte beachten Sie, dass wir aus organisatorischen Gründen nur den von uns zur Verfügung gestellten und schriftlich eingereichten Förderantrag bearbeiten können.

Hier können wir leider nicht tätig werden

Aufgrund unserer Satzung und Förderrichtlinien sind folgende Vorhaben von einer Unter­stützung ausgeschlossen.

Hier steht Ihnen eine Übersicht zum Download bereit, wo wir im Jahr 2023 gefördert haben.

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