Sie vertreten einen Verein oder eine gemeinnützige Institution im Wirkungsgebiet der Sparkassenstiftung Starkenburg und haben Interesse an einer Förderung?
Hier finden Sie unsere Stiftungssatzung sowie unseren Förderantrag. Sobald Ihr Förderantrag per Mail oder auf dem Postweg mit allen notwendigen Unterlagen bei uns eingegangen ist, berät der Stiftungsvorstand - unter strenger Berücksichtigung der Förderrichtlinien und der Stiftungssatzung - über eine mögliche Förderung.
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