Sie vertreten einen Verein oder eine gemeinnützige Institution im Wirkungsgebiet der Sparkassenstiftung Starkenburg und haben Interesse an einer Förderung?
Hier finden Sie unsere Stiftungssatzung sowie unseren Förderantrag. Sobald Ihr Förderantrag per Mail oder auf dem Postweg mit allen notwendigen Unterlagen bei uns eingegangen ist, berät der Stiftungsvorstand - unter strenger Berücksichtigung der Förderrichtlinien und der Stiftungssatzung - über eine mögliche Förderung.
Förderanträge müssen vor Projektbeginn (mindestens 3 Monate) eingereicht und genehmigt sein.
Wir fördern in der Region:
Kunst und Kultur
Jugend- und Altenhilfe
Sport
Umwelt- und Klimaschutz
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
Heimatpflege und Heimatkunde
hilfsbedürftige Personen des § 53, Abs. 1 der Abgabenordnung
Wir können ausschließlich tätig werden, wenn einer oder mehrere dieser Bereiche gemäß der Abgabenordnung (AO) im Freistellungsbescheid des Antragstellers aufgeführt sind.
Unsere Förderrichtlinien
Bitte lesen Sie die Förderrichtlinien vor der Einreichung des Förderantrages.
Bitte beachten Sie, dass wir aus organisatorischen Gründen nur den von uns zur Verfügung gestellten und schriftlich eingereichten Förderantrag bearbeiten können.