Die Sparkassenstiftung Starkenburg engagiert sich im Fördergebiet Erziehung und Bildung und arbeitet eng mit den Schulen und Kindergärten in ihrem Wirkungsgebiet zusammen.
Neben Musik- und Bildungsprojekten bietet die Sparkassenstiftung Starkenburg auch Präventionsvorträge und -theater für die Institutionen an.
Folgende Projekte werden und wurden durch die Stiftung initiiert oder unterstützt:
-für Ganztagsschulen-
Jedes Kind sollte die Möglichkeit haben, am Mittagessen in ganztägig arbeitenden Grundschulen teil zu nehmen. Damit verfolgt die Sparkassenstiftung Starkenburg ein ehrgeiziges Ziel in ihrem Wirkungsgebiet, denn das Ausmaß an bedürftigen Kindern ist erschreckend. Dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis sind viele Fälle bekannt, in denen es Jungen und Mädchen nicht möglich ist, am Schulmittagessen teilzunehmen. „Es fehlt ihnen nicht nur die Mahlzeit als solche, sondern auch das Gemeinschaftsgefühl und der Zusammenhalt, der über den normalen Schulalltag hinaus während des Mittagessens gefördert wird“ sagte Diether Thie vom Schulamt. Um diesem „katastrophalen Zustand“ wie er von Landrat a.D. Matthias Wilkes im Pressegespräch beschrieben wurde, Einhalt zu gebieten, entwickelte die Sparkassenstiftung Starkenburg ein Förderkonzept, welches vor Landrat a.D. Wilkes, Vertretern des Schulamtes, Leitern betroffener Schulen sowie der Presse vorgestellt wurde.
„Unser Konzept berücksichtigt vor allem Kinder, deren Eltern knapp über der Bezugsberechtigung von Hartz IV liegen und sich das Geld für ein tägliches Mittagessen nicht leisten können“ führte Stiftungsmanagerin Andrea Helm aus. Darüber hinaus seien oftmals Alleinerziehende oder Geringverdiener mit mehreren Kindern nicht in der Lage, pro Tag rund 10 Euro für Mittagessen aufzubringen.
Nötig wurde ein solches Konzept nach der Änderung des Bildungs- und Teilhabepakets durch den Gesetzgeber.
Vor der Novellierung des Gesetzes wurde die Teilnahme am Mittagessen in ganztägig arbeitenden Schulen für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien über die Karl-Kübel-Stiftung gefördert, welche die benötigten Mittel im Auftrag des Landes für alle hessischen Schulen verwaltete. Während sich das alte Konzept nach dem Prinzip der Gruppenabrechnung richtete und die Verantwortung für Entscheidung über die Bedürftigkeit der Schüler und Schülerinnen an die Schulleitung übertrug sieht der neue Entwurf vor, dass Eltern persönlich einen Antrag auf Unterstützung stellen müssen. Dies geschieht nach Einschätzungen der Vertreter der Schulen oft aufgrund des Schamgefühls, des Stolzes oder der Möglichkeiten vieler Eltern nicht. „Dies bedeutet für die Kinder, dass sie durch ein viel zu locker gewebtes Netz an Vorschriften des Gesetzgebers fallen, so lange die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern nicht geklärt sind“, so Matthias Wilkes.
Besonders hiervon betroffen seien Kinder, die Förderschulen besuchen. Dort ist das gemeinsame Mittagessen ein Teil des Bildungsauftrages. Weiterhin lobte Wilkes die „schnelle, unbürokratische und richtige Hilfe“ der Sparkassenstiftung Starkenburg. In deren Wirkungskreis gibt es mehr als 30 Schulen, davon drei Förderschulen, die unterstützt werden. „Der Vorstand hat einstimmig beschlossen, jedem bedürftigen Grundschulkind in unserem Wirkungsgebiet die Teilhabe am Mittagessen zu ermöglichen“ gab Andrea Helm, Stiftungsmanagerin der Sparkassenstiftung Starkenburg, bekannt. Angeboten wurde dies erstmals im Schuljahr 2012/2013 und soll auf die folgenden zwei Schuljahre ausgedehnt werden. Die Fördersumme beträgt jährlich 25.000,00 Euro. Förderungsfähige Grenzfälle sind über die Schulleitungen an das Staatliche Schulamt zu melden. Von dort wird der Kontakt zur Sparkassenstiftung Starkenburg hergestellt.
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